Entscheidung über den Zinssatz für Forderungen im Falle einer unvollständigen Enteignung oder unrechtmäßigen Inbesitznahme

Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass die Festlegung des Zinssatzes für Forderungen in Fällen unvollständiger Enteignung oder unrechtmäßiger Inbesitznahme als gesetzlicher Zinssatz verfassungswidrig ist.

Das Urteil des Verfassungsgerichts vom 27.06.2024, Aktenzeichen 2024/4, Urteil 2024/129, wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Das Verfassungsgericht hat die Festlegung des Zinssatzes für Forderungen im Fall unvollständiger Enteignung oder unrechtmäßiger Inbesitznahme als gesetzlicher Zinssatz als unvereinbar mit dem Artikel 46 der Verfassung angesehen, der die Anwendung des höchsten Zinssatzes für öffentliche Forderungen vorsieht. Mit dieser Entscheidung wird betont, dass Eingriffe in das Eigentumsrecht angemessen, gerecht und im Einklang mit den verfassungsmäßigen Garantien erfolgen müssen, was zur Aufhebung von Artikel 19 des Enteignungsgesetzes führte.

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