Der Betrag für eine zurückgewiesene Scheckseite wurde geändert.

Mit der Änderung, die am 24.01.2025 im Amtsblatt veröffentlicht wurde, wurde der Betrag für jede innerhalb der Frist präsentierte zurückgewiesene Scheckseite geändert.

Mit der im Amtsblatt veröffentlichten Änderung wurde der Betrag, den die Bank des Bezogenen für jede innerhalb der Frist präsentierte zurückgewiesene Scheckseite zahlen muss, auf 12.650 TL erhöht.

Anpassungsklage bei langfristigen Mietverträgen