Nach der Pandemie hat sich das Modell des Remote-Arbeitens als flexibles Arbeitsmodell intensiv in der Arbeitswelt etabliert. Diese Anwendung hat sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber Vorteile in Bezug auf Produktivität und Bequemlichkeit gebracht, aber auch verschiedene Konflikte bezüglich Arbeitsrechte, Arbeitszeiten und anderen Themen aufgeworfen.
Die im Arbeitsgesetz geregelten Arbeits- und Ruhezeiten gelten auch für remote arbeitende Beschäftigte. Das Gehalt eines remote arbeitenden Arbeitnehmers kann, wie bei anderen Vertragsarten, von den Parteien frei festgelegt werden, vorausgesetzt, es liegt nicht unter dem Mindestlohn. Allerdings dürfen ohne gerechtfertigten Grund keine unterschiedlichen Gehälter für vor Ort arbeitende und remote arbeitende Mitarbeiter festgelegt werden. Andernfalls würde eine solche Unterscheidung gegen das Gleichbehandlungsgesetz gemäß Artikel 5 des Arbeitsgesetzes (Gesetz Nr. 4857) verstoßen.