Verordnung zur Änderung der Ausführungsverordnung des Gesetzes Nr. 6306 veröffentlicht

Die "Verordnung zur Änderung der Ausführungsverordnung des Gesetzes Nr. 6306" wurde im "Amtsblatt" vom 21. Mai 2024 veröffentlicht und mit der Ausführungsverordnung des Gesetzes zur Transformation von Gebieten unter Katastrophenrisiko in Einklang gebracht.

In unserem Land, in dem das Erdbebenrisiko äußerst hoch ist, wird das Gesetz Nr. 6306 über die Transformation von Gebieten unter Katastrophenrisiko, auch bekannt als das Gesetz zur städtischen Transformation, auf die Erneuerung von nicht erdbebensicheren Gebäuden angewendet. Nach den grundlegenden Änderungen im Jahr 2023 wurden die neuen Änderungen im Jahr 2024 vorgenommen, um die Verordnung mit dem Gesetz in Einklang zu bringen. Zu den Änderungen gehören Bestimmungen wie die Entscheidung durch einfache Mehrheit, die Identifizierung risikobehafteter Gebäude und die Benachrichtigung der Grundstückseigentümer.

Entscheidung über den Zinssatz für Forderungen im Falle einer unvollständigen Enteignung oder unrechtmäßigen Inbesitznahme